AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt)gelten für alle Verträge, Angebote über Beratungsleistungen, Dienstleistungen,Wartungsleistungen und Auskünfte von Andres-Miguel Sichel (im folgenden „SICHELIT“ genannt) gegenüber Unternehmen i. S. d. §14 BGB. Für Folgegeschäfte gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.
SICHEL IT ist ein IT-Dienstleister und Service-Provider mit Leistungen zu IT-Security, Datenmanagement und modernem Arbeitsplatz. Nimmt der Kunde Cloud Leistungen und Managed Services in Anspruch, schließen die Parteien vorrangig einen Rahmenvertrag, auf dessen Basis Einzelaufträge vergeben werden. Die Rahmenverträge und Einzelaufträge gehen den vorliegenden AGB vor.
Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart und durch SICHEL IT bestätigt sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der SICHEL IT bestätigt worden sind.
§ 2 Vertragsabschluss, Angebote
(1) Angebote sind auch bezüglich Preisangaben freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebots bestätigen.
(2) Der Kunde ist zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Tritt er vor Ablauf dieser Frist zurück, sind SICHEL IT entstandene Kosten, wie bereits geleistete Arbeit oder Auslagen voll zu erstatten.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn SICHEL IT dem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigt, der Kunde ein Auftragsformular von SICHELIT für die gewünschte Ware oder Dienstleistung unterzeichnet oder SICHEL IT ihm die bestellte Ware oder Dienstleistung liefert bzw. Aushändigt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt gelten diese Bedingungen als angenommen.
(4) Mündliche und telefonische Vereinbarungen, Angebote oder Zusagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets der schriftlichen Bestätigung von SICHEL IT. Solange verstehen sie sich als freibleibend und unverbindlich.
(5) SICHEL IT ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.
(6) Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(7) Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen. Werden bei diesen Angaben in den Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde SICHEL IT von sämtlichen Ansprüchen des Schutzrechteinhabers frei.
(8) Bei den angebotenen Dienstleistungen liegt zugrunde, dass sich die vorhandene IT-Infrastruktur des Auftraggebers in einem Zustand (fehlerfrei, Installationsvoraussetzungen erfüllt) befindet, der eine reibungslose Umsetzung erlaubt. Eventuelle Tätigkeiten zum Erreichen dieses Zustandes werden gesondert ausgewiesen und berechnet. Aufwände zu nachträglich (z.B. mündlich vor Ort) angeforderten Leistungen bzw. Leistungen, die nicht durch Leistungsbeschreibungen dieses Angebotes abgedeckt werden, werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet und bedürfen keines weiteren Angebotes seitens SICHEL IT.
§ 3 Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen
(1) Die von SICHEL IT in Angeboten und Preislisten angegebenen Preise sind Nettopreise, falls nicht anders angegeben. Und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, ab dem 01.07.2020 16%, ab dem 31.12.2020 19%.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) In Ermangelung anderer Vereinbarungen gelten die in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von SICHEL IT aufgeführten Stundensätze und Anfahrtspauschalen.
(3) Die angebotenen Dienstleistungen (auch Festpreise) werden zuschlagsfrei in der Zeit von Mo-Fr 8-18 Uhr durchgeführt.
Außerhalb dieser Zeiten werden folgende Aufschläge auf Dienstleistungen berechnet
· 25% (Mo-Fr 18-22 Uhr)
· 50% (Mo-Fr 22-08 Uhr und Sa)
· 100% an Sonn- undFeiertagen.
(4) Fahrtkosten und Spesen werden, wenn nicht in den Positionen anders vereinbart, wie folgt berechnet:
Bei Anreise mit PKW 1,20 EUR pro gefahrenem Kilometer inkl. Fahrtzeit des Mitarbeiters. Bei Nutzung anderer Verkehrsmittel werden die nachgewiesenen Kosten abgerechnet; gleiches gilt für Hotelübernachtungen.
(5) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsziele sind in der Rechnung ausgewiesen. Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an SICHEL IT zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SICHEL IT über den Betrag verfügen kann. Schecks undKreditkarten können nicht für die Zahlung berücksichtigt werden.
(6) Für jede Mahnung wird eine pauschale Gebühr von 5 (fünf) Euro erhoben mitAusnahme der Erstmahnung.
(7) Entsteht wegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung oderwegen sonstiger vom Auftraggeber verursachten Umstände SICHEL IT einzusätzlicher Aufwand an Arbeits-, Weg- oder Bearbeitungszeit, so wird dieserAufwand vom Auftraggeber zu den bei SICHEL IT üblichen Sätzen vergütet.Gleiches gilt, soweit Mängel der von SICHEL IT zu erbringenden Leistungen durchvom Auftraggeber zu vertretenden Umstände, insbesondere durch Fehler inUnterlagen oder Daten, die SICHEL IT vom Auftraggeber für die Erbringung derLeistung erhalten hat, verursacht sind.
§ 4 Liefer-, Leistungszeit, Verzug
(1) Von SICHEL IT genannte Leistungstermine stellen nur eine Angabe über dievoraussichtlich früheste Leistungsmöglichkeit dar, die von der SICHEL IT genanntenTermine und Fristen sind daher unverbindlich.
(2) Sofern und soweit SICHEL IT Ware und/oder Dienstleistungen von Drittenbezieht, steht die Lieferverpflichtung von SICHEL IT unter dem Vorbehaltvollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dieNichtbelieferung oder Verzögerung ist durch SICHEL IT verschuldet. Wird ohneVerschulden von SICHEL IT nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitiggeliefert, ist SICHEL IT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Nach Ablauf einer im Falle des Verzugs gesetzten angemessenen Nachfrist istder Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er der Nachfristsetzungauf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Darüber hinausgehende Ansprüchedes Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sindausgeschlossen, es sei denn, eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässigesVerhalten der SICHEL IT ist Ursache des Verzuges.
(4) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die SICHEL ITberechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbankals pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen,wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
(5) Wenn SICHEL IT Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kundenin Frage stellen, insbesondere seine Zahlungen einstellt, so ist SICHEL ITberechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. SICHEL IT ist in diesemFalle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zuverlangen.
§ 5 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
(1) Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb eines Jahres.
(2) Der Auftraggeber unterstützt SICHEL IT bei derMängelbeseitigung und stellt insbesondere alle für die Mängelbeseitigungnotwendigen Informationen, Unterlagen und ggf. interne Mitarbeiter zurVerfügung.
(3) Soweit SICHEL IT namens und im Auftrag des AuftraggebersWaren (insb. Hard- und Software) erwirbt, übernimmt SICHEL IT hierfür keineGewährleistung. SICHEL IT tritt lediglich als Stellvertreter des Auftraggebersauf. Dieser hat sich bei Mangelhaftigkeit direkt an den Verkäufer der Waren zuwenden.
(4) SICHEL IT haftet auch nicht für die Eignung der Warenfür den vom Auftraggeber in Aussicht genommenen Zweck, sofern nicht vertraglichanderes vereinbart.
(5) Stellt sich heraus, dass vom Anwender angeforderte undvon SICHEL IT erbrachte Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung von SICHELIT erforderlich wurden, so hat der Anwender diese Leistungen zu vergüten und SICHELIT die entstandenen Kosten zu erstatten. SICHEL IT wird bei der Berechnung diejeweils gültigen Stunden und Reisekostensätze zugrunde legen.
§ 6 Urheberrechte und Schutzrechtsverletzungen
(1) Der Kunde erkennt an, dass Software Markenrechte, Know-how und anderesgeistiges Eigentum enthalten oder verkörpern kann und dass diese Rechte SICHELIT, Softwareherstellern, Zulieferern oder Dritten zustehen.
(2) Der Auftraggeber sichert zu und haftet gegenüber SICHEL IT, dass er die vonSICHEL IT geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu Recht undin Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichenBestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er fernerberechtigt ist, diese Daten SICHEL IT im Rahmen des Auftrages zugänglich zumachen. SICHEL IT verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichenBestimmungen dahingehend, dass er keinerlei Daten des jeweiligen Auftraggebersübernehmen, selber nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern er hierzunicht rechtlich verpflichtet sein sollte.
(3) SICHEL IT trifft keine Verpflichtungen, wenn dieBetriebssoftware, Maschinen oder Teile hiervon vom Kunden geändert oder mitnicht von SICHEL IT zur Verfügung gestellten Programmen oder Daten verbundenwerden und daraus Ansprüche Dritter entstehen.
(4) SICHEL IT ist nicht dafür verantwortlich, Lizenzen zuprüfen.
§ 7 Subunternehmer
Die SICHEL IT istberechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen zubeauftragen.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen SICHEL IT und dem Kunden giltdeutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Bielefeld.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung in ergänzendenVereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit imÜbrigen nicht berührt.